Impressum

Ein Service vom M.A.C. MÜNSTER AUTOGAS GMBH

Haus Uhlenkotten 24
48159 Münster

Münster Nord (Gewerbegebiet Nienberge bei Möbel Höffner)

Telefon: 0251 / 747 95 17
Telefax: 0251 / 747 95 22
eMail: info(at)muenster-autovermietung.de


Amtsgericht Münster: HRB 11070
Ust-IdNr.: DE 814864664

Geschäftsführer: Serdal Yaslar

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferungen/ Einbau von Autogas-Anlagen

  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. Wir haften nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.
  • Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit der M.A.C. Münster Autogas GmbH einen Liefervertrag geschlossen hat.
  • Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der M.A.C. Münster Autogas GmbH. Bei Zahlungsverzögerungen kann M.A.C. Münster Autogas GmbH ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.
  • Differenzen, die Möglicherweise aufgrund von Buchungsfehler oder Tippfehler entstehen können, werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung des Kartenkunden verrechnet, soweit nicht der Wunsch nach sofortiger Verrechnung gestellt wird.

2. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen

  • Soweit der Kunde mit Dritten Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über die M.A.C. Münster Autogas GmbH schließt, kommen solche Geschäfte ausschließlich zwischen dem Kunden und den Dritten zustande.
  • Etwaige Einwendungen des Kunden aus solchen Geschäften z.B. Garantieansprüche können von ihm ausschließlich gegenüber den Dritten geltend gemacht werden.

3. Interaktive Dienste

  • Soweit der Kunde an interaktiven Diensten teilnimmt, ist er verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange anderer Teilnehmer oder Kunden Rücksicht zu nehmen und rechtswidrige, verletzende oder anstößige äußerungen,Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen zu unterlassen.
  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von der M.A.C. Münster Autogas GmbH gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.

4. Zugang des Kunden

  • Soweit der Kunde an der Autogas Tankstelle tankt, ist er verpflichtet, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards zu beachten. Der Kunde hat insbesondere bestehende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die M.A.C. Münster Autogas GmbH von etwaigen Ansprüchen Drittefreizuhalten, die wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die M.A.C. Münster Autogas GmbH geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der M.A.C. Münster Autogas GmbH sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die der M.A.C. Münster Autogas GmbH im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstanden sind.

5. Gewährleistung

  • Soweit ein Datum oder Daten der Datenbank der M.A.C. Münster Autogas GmbH einen Fehler aufweisen, der die Gebrauchsfähigkeit des Datums oder der Daten in inhaltlicher oder technisch-darstellungsbezogener Weise nicht unerheblich beeinträchtigt, wird der Betreiber diesen Fehler umgehend beseitigen.
  • Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern. C. Es ist möglich, dass die Gasanlage öfters (7-8 mal) nachgestellt werden muss und keinen Mangel darstellt.

6. Umrüstung

  • Die Umrüstung erfolgt in der M.A.C. Münster Autogas GmbH. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mangel für die, die M.A.C. Münster Autogas GmbH in Haftung genommen werden kann.
  • Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur in der M.A.C. Münster Autogas GmbH in Münster durchgeführt. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Leihfahrzeug geliehen werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3.
  • Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist die M.A.C. Münster Autogas GmbH verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können von der M.A.C. Münster Autogas GmbH abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Garantie belegt werden.
  • Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar.
  • Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist die M.A.C. Münster Autogas GmbH berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen.
  • Autogas-Anlagen und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt die M.A.C. Münster Autogas GmbH beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen.
  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH hat das Recht bis zu 8 mal Nachjustierungen duchrzuführen, da es sich um eine Aufrüstung und daher es keine vom Hersteller vorhergesehne Einspritzung handelt.

7. Ersatzfahrzeuge

  • Das Fahrzeug wird dem Mieter für die Zeit des Werkstattaufenthaltes Pauschal für 50€ zur Verfügung gestellt .Die Kosten für Benzin/ Autogas gehen zu Lasten des Nutzers.
  • Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 500,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
  • Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind.
  • Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet der M.A.C. Münster Autogas GmbH für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.
  • Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als Schadenfrei.

8. Haftung

  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeitaber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt.
  • Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank.
  • Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei den, dass dieser durch fahrläßigen Einbau verursacht ist und die M.A.C. Münster Autogas GmbH dafür die Verantwortung trägt. Dieses ist durch ein Sachverständigen- Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägtder Kunde.
  • Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der M.A.C. Münster Autogas GmbH. Die M.A.C. Münster Autogas GmbH hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.

9. Datenschutz

  • Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die M.A.C. Münster Autogas GmbH seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.

10. Einschaltung Dritter, übertragung dieser Vereinbarung

  • Die M.A.C. Münster Autogas GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die M.A.C. Münster Autogas GmbH ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese übertragung wird die M.A.C. Münster Autogas GmbH dem Kunden ankündigen.

11. Salvatorische Klausel

  • Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

12. Auftragsstornierung

  • Sobald uns ein schriftlicher Auftrag zur Umrüstung eines Fahrzeugs erteilt wird und der vereinbarte Termin nicht eingehalten oder abgesagt wird, entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 150,00 € bis 1250,00 €, je nach Auftragsvolumen, die an uns zu entrichten sind.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

  • Diese Vereinbarung/AGBs unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Münster.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Münster.